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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ( Stand 02/ 2002 )
1. Allgemeines: Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Nebenabreden, nachträgliche Änderungen eines Auftrages oder etwaige Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebote: Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns, gelten Bestimmungen als angenommen. Bei Kleinaufträgen erfolgt die Auftragsbestätigung zusammen mit der Rechnung.
3. Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Wertversicherung sowie Aufstellung und Inbetriebnahme nicht ein. Die in den Prospekten enthaltenen Maße und Gewichte sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Reparaturen kann der genaue Preis erst nach Fertigstellung genannt werden, Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
4. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzügl. 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto zahlbar. Reparaturen verstehen sich rein netto zahlbar bei Rechnungserhalt. Schecks und Überweisungen werden nur zahlungshalber gutgeschrieben. Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Nichteinlösung von Schecks, Überweisungen usw. werden sämtliche offen stehende Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Zurückhaltung fälliger Rechnungen bei Reklamationen oder Abzüge bzw. Aufrechnung entstandener Kosten sind unzulässig. Bei vertragswidriger Zahlung ist der Verkäufer ohne Mahnung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditkosten ( Bankzinsen und Nebenkosten ) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Lieferzeit: Die Angaben erfolgen hierüber stets unverbindlich. Sie beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Bestellung sowie Zustimmung beider Seiten. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere unvorhersehbare Umstände erlauben uns die Lieferzeit aufzuschieben oder ohne Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
6. Schwierigkeiten: Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten, die die Erfüllung des Auftrages für uns unmöglich machen, ist es uns ebenso gestattet vom Auftrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall sind Schadenersatzansprüche für beide Seiten ausgeschlossen.
7. Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Gelände verlassen hat. Die Kosten einer Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, auch wenn der Käufer die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiterveräußert oder verarbeitet. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zu Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
9. Mängelrügen: Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen ab Lieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Schadenersatzansprüche, Minderung des Kaufpreises, Wandlung lehnen wir ab. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, welche aus Fehlern oder Mängeln der von uns gelieferten Ware entstehen wird keine Verantwortung oder Kosten von uns übernommen.
10. Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Waiblingen. Gerichtsstand ist Waiblingen (Amtsgericht) bzw. Stuttgart (Landgericht).
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